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LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - L 9 AL 210/05 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.10.2007 - L 9 AL 210/05 (https://dejure.org/2007,30754)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - L 9 AL 210/05 (https://dejure.org/2007,30754)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld unter Zugrundelegung eines höheren Bemessungsentgeltes; Schutz bei Arbeitslosigkeit für Zeiten vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn vor Nachteilen bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes; Beanspruchung einer Rente wegen Alters ...
Verfahrensgang
- SG Detmold, 23.09.2005 - S 9 (3) AL 196/04
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - L 9 AL 210/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R
Arbeitslosengeld - Erhöhung des Bemessungsentgeltes bei Arbeitslosigkeit nach …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - L 9 AL 210/05
Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers vom 07.12.2005., mit der er vorträgt: Das Bundessozialgericht habe mit Urteil vom 15.12.2005 (Az.: B 7a AL 30/05 R) entschieden, dass § 131 Abs. 2 Nr. 2 SGB III vor der ab dem 01.01.2002 erfolgten Änderung auf Teilzeitvereinbarungen nach dem Altersteilzeitgesetz anwendbar gewesen sei.Diese Regelung ist gegenüber § 131 Abs. 2 Nr. 2 SGB III spezieller, weshalb dem zum 01.01.2002 eingefügten § 131 Abs. 2 Satz 2 SGB III (BGBl. I 2001, Seite 3443) im Verhältnis zu § 10 Abs. 1 Satz 1 AltTZG nur deklaratorische Bedeutung zukommt (BSG, Urteil vom 15.12.2005, Az.: B 7a AL 30/05 R, Rn. 13).
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - L 9 AL 210/05
Diese entfaltet eine Vorschrift dann, wenn sie auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirkt und damit die betroffene Rechtsposition entwertet (BVerfGE 101, 239 (263)). - BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - L 9 AL 210/05
Dabei sind die schutzwürdigen Interessen des betroffenen Personenkreises und die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit gegeneinander abzuwägen (BVerfGE 97, 67 (79 f.)).